In dieser 2-tägigen Ausbildung werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre
neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche umfassend vorbereitet.
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20
Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. In Firmen mit
besonderen Gefahrenen für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger
zudem anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn das
Unternehmen unter 20 Beschäftigte aufweist.
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen, die die
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Dieser Lehrgang ist
branchenübergreifend. Die individuellen Schwerpunkte werden im Hinblick Ihres
Betriebes mit den Teilnehmenden abgestimmt.
Themenschwerpunkte:
Referenten:
Felix Priebe und Annika Kappenhagen
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