Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

gem. DGUV Information 211-042
Termin: Do. 14.11 und Fr. 15.11

In dieser 2-tägigen Ausbildung werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre
neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche umfassend vorbereitet.
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20
Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. In Firmen mit
besonderen Gefahrenen für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger
zudem anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn das
Unternehmen unter 20 Beschäftigte aufweist.

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen, die die
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Dieser Lehrgang ist
branchenübergreifend. Die individuellen Schwerpunkte werden im Hinblick Ihres
Betriebes mit den Teilnehmenden abgestimmt.

Themenschwerpunkte:

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz / rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie
  • Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
  • Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement
  • Arbeits- und Wegeunfälle

Referenten:

Felix Priebe und Annika Kappenhagen

 

Seminarpreis: 500 € (zzgl. MwSt.) / Teilnehmer*in

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